Ambulante Sozialpsychiatrie Hanna Wellbrock

Leistungen

Was verstehen wir unter
ambulanter sozialpsychiatrischer Versorgung?

Wir erbringen unsere Leistungen aufsuchend und unterstützend bei den Menschen in ihrer gewohnten Lebenswelt. Bei akuten und chronischen psychischen Erkrankungen helfen wir Ihnen dabei, Stabilität, Genesung und sichere Versorgung zu erreichen.

Die Häufigkeit der Besuche richtet sich nach dem individuellen Bedarf der betreuten Menschen.

Alle unserer Unterstützungsleistungen gestalten wir, unter Beachtung der regionalen Angebote aus der Gemeindepsychiatrie.
(Angehörige, Haus- und Fachärzte, Kliniken, Beratungsstellen, Therapeuten, sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes, Tagesstätten, Pflegestützpunkte, Selbsthilfeoptionen etc.).

Bei den individuellen Hilfen der versorgten Menschen, planen wir gemeinsam örtliche und überörtliche Unterstützungsangebote, soweit dieses gewünscht und möglich ist.

Was ist pHKP und wie erhalte ich sie?

  • psychiatrische Häusliche Kranken Pflege wird durch behandelnde Fach-ÄrztInnen (Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatik), die psychiatrische Klinik oder PsychotherapeutInnen verordnet.
    In Ausnahmefällen kann eine Verordnung durch die Hausarztpraxis erfolgen.
  • Es können Patienten aller gesetzlichen Krankenkassen und Selbstzahler versorgt werden.
  • Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen. Es fallen lediglich die gesetzlichen Zuzahlungen an.
  • Interessierte, Betroffene oder Angehörige können sich an ihren behandelnden Arzt oder an uns wenden.

Schwerpunkte der APP

  • Vermeidung von Klinikaufenthalten
  • Unterstützung der ärztlichen Behandlung
  • Entwicklung einer Tages-/Wochenstruktur
  • Unterstützung bei der Bewältigung der Alltagsanforderungen
  • Psychoedukationsgespräche
  • Begleitung zu Terminen, die durch die Krankheit allein nicht zu bewältigen sind
  • Gemeinsame Gespräche mit PatientInnen und behandelnden Ärzten
  • Expositionsübungen und -begleitungen
  • Entlastung und Orientierung gebende Gespräche
  • Aktiver Einbezug, Beratung und Entlastung der sozialen Lebenswelt und der Angehörigen
  • Koordination und Vermittlung von zusätzlichen Hilfen
  • 24 h Rufbereitschaft durch psychiatrische Pflegefachkräfte während der Behandlungszeit
  • Hilfe in akuten Krisen!
  • Krisensituationen erkennen und bewältigen

Für welche Erkrankungen kann pHKP verordnet werden?

Die Entscheidung, ob pHKP verordnet werden soll, trifft die Fach-ÄrztIn, PsychotherapeutIn oder Klinik.

Die Verordnung ist für alle psychiatrischen Diagnosen möglich.

  • Es muss eine Fähigkeitsstörung durch die psychiatrische Erkrankung, mit einem bestimmten Ausmaß, vorliegen
  • Diese Fähigkeitsstörung muss durch pHKP positiv beeinflussbar sein
  • Die ärztlich definierten Therapieziele müssen mit pHKP erreicht werden können
  • Die Dauer der pHKP ist regelhaft auf maximal vier Monate begrenzt.

Wir behandeln in der Regel keine minderjährigen Patienten. Bei entsprechender geistiger Reife sind Einzelfallentscheidungen möglich.

Betreutes Wohnen BTHG
(Bundes Teilhabegesetz)

Das betreute Wohnen erfolgt in der gewohnten Lebenswelt des betroffenen Menschen.

Diese Maßnahme ist für chronisch erkrankte Menschen zugänglich, die von einer seelischen Behinderung bedroht sind oder bereits an einer solchen Behinderung leiden.

Es handelt sich nicht um eine Maßnahme für akut erkrankte Personen!

In der langfristigen Begleitung durch das betreute Wohnen erhalten die Betroffenen:

  • Beratung und Unterstützung
  • Begleitung bei lebenspraktischen Tätigkeiten
  • Hilfe in der Tagesstrukturierung
  • Förderung der Eigenständigkeit
  • Teilhabe am sozialen Leben
  • Hilfe bei der Inanspruchnahme von weiteren Hilfen
  • Individuelle Hilfe entsprechend des bestehenden Bedarfes

Jeder kann das betreute Wohnen in Anspruch nehmen!

Die Kostenübernahme wird von der Teilhabestelle des Landkreises (des Landes Niedersachsen) geprüft und bescheinigt. Ein möglicher Eigenanteil wird durch die Behörde errechnet.